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Gerichtsurteile - Rechtsprechung

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LG Duisburg

Urteil vom 10.01.2002

Az.: 21 O 201/01

anwalt-muelheim.de

1. Die Verwendung der Internetadresse “anwalt-muelheim.de” durch einen in Mülheim ansässigen Rechtsanwalt stellt keine irreführende Angabe im Sinne von § 3 UWG dar, da mit der Verwendung der Internet-Adresse keine unzulässige Behauptung der Alleinstellung am Standort Mülheim einhergeht.

2. Die Verwendung der Internetadresse “anwalt-muelheim.de” verstößt auch nicht gegen § 43 b BRAO, da die Grenze des “reklamehaften Sichherausstellens” durch die Internet-Präsenz in der vorliegenden Form nicht überschritten wird.

OLG München

Urteil vom 18.04.2002

Az.: 29 U 1573/02

rechtsanwaelte-dachau.de

Die Domainbezeichnung rechtsanwaelte-dachau.de für eine Rechtsanwaltskanzlei ist irreführend im Sinne des § 3 UWG, weil sie bei einem nicht unbeachtlichen Teil der situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Internetnutzer die Vorstellung hervorrufen kann, unter dieser Domainbezeichnung sei ein örtliches Anwaltsverzeichnis mit der Auflistung sämtlicher Rechtsanwaltskanzleien im Raum Dachau oder jedenfalls in der Stadt Dachau zu finden.

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